TIEFGARAGENSTELLPLATZ IN BELIEBTER WOHNLAGE
Weitere Details
Dieser Tiefgaragenstellplatz befindet sich in Hamburg, in der Benzstraße. Es handelt sich um den Stellplatz Nr. 15. Die Nebenkosten für die Tiefgaragen liegen bei jährlich EUR 45,-.
Die Tiefgaragenstellplatz befindet sich im südlichen Bereiches des Stadtteils Bramfeld.
Eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Ärtzen sowie der Park „Lagenfort“ und der Stadtpark sind mit dem Auto oder mit dem Fahrrad in wenigen Minuten zu erreichen.
Der Stadtpark lädt mit einer Fläche von knapp 150 Hektar zum Erholen und diversen Freizeitaktivitäten, wie Schwimmen, Fußball, Boot fahren, Joggen und Stand-Up-Paddling ein. Des weiteren ist der Park für das Planetarium sowie für die Freilichtbühne, mit seinen Musik- und Poetry-Slam-Veranstaltungen bekannnt.
Alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, U und S-Bahn sind gut in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!