
BARRIEREFREIE ERDGESCHOSS-WOHNUNG IN AHRENSBURG-WEST
Weitere Details
Das junge Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 2017 ist modern gestaltet und verfügt über eine Tiefgarage. Diese Anlage wird fast ausschließlich von den Eigentümern bewohnt.
Das Objekt liegt in beliebter Wohnlage in Ahrensburg-West.
Der Lilienweg ist eine ruhige Wohnstraße und eine Sackgasse. Das kleine und junge Mehrfamilienhaus liegt am Ende der Sackgasse.
Ahrensburg ist mit seinen ca. 35.000 Einwohner die größte Stadt des Kreises Stormarn und bietet somit eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomien, Ärzten und Freizeitangeboten, wie zum Beispiel Hockey, Tennis, Fußball, Schwimmen und vieles mehr an.
Die Bushaltestellen „Rosenweg“ und „Lilienweg“ sind jeweils ca. 5 Minuten zu Fuß entfernt.
Die U-Bahnstation „Ahrensburg-West“ und die Regionalbahn Richtung Lübeck und Hamburg sind in ca. 7 Fahrradminuten zu erreichen.
Der Autobahnanschluss der „A1“ ist über den Ostring schnell zu erreichen und rundet das sehr gute Verkehrsangebot in Ahrensburg und Umgebung ab.
Die barrierefreie Wohnung liegt im Erdgeschoss. Über einen kleinen Flurbereich gelangen Sie in das Wohnzimmer mit der offenen und gemütlichen Küche. In der Küche und im Flurbereich sind mit Bodenfliesen in Holzoptik (grau/anthrazit) verlegt. Vom Wohnzimmer erreichen Sie die etwa 12,5 m² große Südterrasse.
Das östlich gelegene Vollbad verfügt über ein Fenster und ist mit weißen Boden- und Wandfliesen ausgestattet.
Ein Schlafzimmer finden auf der Westseite der Wohnung. Die Böden in Schlafzimmer und Wohnbereich sind mit Laminat (weiß/grau) ausgelegt.
Wie Sie der Beschreibung der Himmelsrichtungen entnehmen können, haben Sie in dieser Wohnung den ganzen Tag Sonne.
Im Preis enthalten ist ein Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage.
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!








