
3-ZIMMER WOHNUNG IM HERZEN VON HAMBURG-VOLKSDORF
Weitere Details
Die großzügig geschnittene 3-Zimmer Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus im 1.Obergeschoß links, erbaut 1970. Das Haus hat keinen Fahrstuhl.
Die Wohnung liegt im Herzen von Hamburg-Volksdorf, einem Stadtteil von Hamburg- Wandsbek.
Fußläufig erreichen Sie die U-Bahn Volksdorf und sind in 20 Minuten in der Hamburger City.
Ebenso fußläufig befinden sich sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, und Ärzte in der sogenannten Fußgängerzone „Weiße Rose“.
Alle Zimmer sind von dem großen Flur aus begehbar.
Der Fußboden im Schlaf- und Kinderzimmer ist mit einem Amtico Design Fußboden ausgestattet. In dem Wohnzimmer ist Parkettboden verlegt.
Die große Küche ist mit Einbauschränken und allen elektrischen Geräten ausgestattet und der Fußboden ist mit hellen Fliesen ausgelegt. Die Küche bietet ausreichend Platz für einen Essbereich.
Vom Wohnzimmer gelangen Sie auf den Balkon, von dem Sie einen wunderschönen Blick in den großzügigen Garten dieser Anlage haben.
Das Bad ist ausgestattet mit einer Dusche und Badewanne. Die Fliesen sind hell. Es gibt ein separates Gäste-WC.
Zu dieser Wohnung gehören ein Kellerraum sowie ein Tiefgaragen-Stellpatz der zu einem Mietpreis von zzgl. EUR 80,00 mtl. mit vermietet wird.
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!










