
1-ZIMMER KAPITALANGE IM ZENTRUM VON AHRENSBURG
Weitere Details
Die zu verkaufende Wohnung liegt in äußerst zentraler Lage von Ahrensburg. Diese zentrale Lage zeichnet die Wohnung unter anderem aus – Sie können hier getrost auf ein Auto verzichten und sind trotzdem mobil in alle Richtungen.
Diese Wohnanlage wurde in den letzten Jahren umfassend energetisch saniert. Zu den durchgeführten Modernisierungen gehörten eine Fassadendämmung, die Dacherneuerung, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Erneuerung der Fenster und Wohnungstüren im ganzen Haus.
Die Wohnung liegt im Zentrum von Ahrensburg – in der Bahnhofstraße. Der Bahnhof der Regionalbahn Richtung Hamburg-Lübeck ist in 1 Minute zu Fuß erreichbar. Mit dem Bus gelangen Sie ebenfalls in wenigen Minuten zum U-Bahnhof der Linie 1 Richtung Hamburg.
Sämtliche Einkaufmöglichkeiten, Freizeitangebot und auch Ärzte finden Sie direkt vor der Tür.
Durch einen Laubeneingang gelangen Sie in diese großzügige 1-Zimmer Wohnung in der Endetage.
Über den Flur erreichen Sie sämtliche Räume der Wohnung. Das großzügige Wohn- und Schlafzimmer ist mit Laminatboden ausgestattet. Vom Wohnbereich gelangen Sie auf den schönen, ruhig gelegenen Süd-West-Balkon.
Der Raum bietet ausreichend Platz für die Einrichtung eines Schlafbereichs mit Bett sowie eines großen Kleiderschranks.
Das Badezimmer ist hell gefliest und verfügt über eine Dusche.
Die helle Einbauküche ist mit einer I-Zeile ausgestattet und beinhaltet folgende Elektrogeräte: Herd mit Ceranfeld und Backofen sowie eine Dunstumlufthaube.
Zur Wohnung gehört außerdem ein Kellerraum.
Die Wohnung wird vermietet verkauft. Die Jahresnettokaltmiete beträgt EUR 6.966,00 zzgl. Nebenkosten.
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!











