
3-ZIMMER WOHNUNG IN STADTNAHER LAGE
Weitere Details
Die großzügige 3-Zimmer-Wohnung ist im ersten Obergeschoss und befindet sich in zentraler Lage in Ahrensburg in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Das Mehrfamilienhaus wurde 1995 gebaut.
Das Besondere an dieser Wohnung ist die zentrale und doch ruhige Lage.
Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage in der Hagener Allee. Fußläufig erreichen Sie das Stadtzentrum in wenigen Minuten. Die Infrastruktur Ahrensburgs bietet eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten. Ebenso Ärzte, Kindergärten und Schulen sind bequem zu erreichen. Die Regionalbahn Richtung Hamburg oder Lübeck ist zu Fuß in etwa 5 Minuten zu erreichen. Ebenfalls gibt es zahlreiche Busverbindungen, mit denen Sie leicht Ziele in Ahrensburg und Umgebung erreichen können.
Vom Flur sind alle Räume erreichbar. Das Wohnzimmer und das Esszimmer sind mit einem Durchgang verbunden. Von hier aus erreichen Sie auch den Balkon, der Süd-Westlich ausgerichtet ist.
Die Wohnung verfügt über eine Einbauküche mit Herd, Dunstabzugshaube und Spüle. Das Bad ist mit einer Wanne und hellen Fliesen ausgestattet. Hier finden Sie auch einen Anschluss für die Waschmaschine.
Die Fußböden sind entweder mit Fliesen oder Laminat versehen.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum. Hier befindet sich ein Waschmaschinenraum, Trockenraum sowie ein Fahrradkeller.
Die Wärmeversorgung der Wohnungen erfolgt durch Fernwärme.
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!