BÜRO- ODER PRAXISRÄUME IM ZENTRUM VON AHRENSBURG

BÜRO- ODER PRAXISRÄUME IM ZENTRUM VON AHRENSBURG

1.282
M/57/2023

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Etagenanzahl 2,0 Kaltmiete 1.282,95 € Warmmiete 1.697,77 € monatl. Betriebs-/Nebenkosten 414,82 € Heizkosten in Warmmiete enthalten ja Preise zuzüglich Mehrwertsteuer nein Courtage 2,98 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. Nutzfläche 85,53 m² Gesamtfläche 85,53 m² Bürofläche 85,53 m² Zimmer 3,0 Befeuerung Gas Stellplatzart Tiefgarage Zustand gepflegt Energieausweis-Art Bedarf Energieausweis gültig bis 10.08.2025 Endenergiebedarf 144,40 kWh/(m²*a) Primärenergieträger Gas Baujahr (Energieausweis) 2009 Immobilie ist verfügbar ab nach Vereinbarug

Die zu vermietende Gewerbefläche bzw. Bürofläche befindet sich im City Center Ahrensburg im zweiten Obergeschoss.

Über eine Treppe sowie auch über einen Fahrstuhl erreichen Sie das zweite Obergeschoss.

Die angebotene Fläche befindet sich in optimaler Lage, in der sehr gut frequentierten und beliebten Einkaufstraße, in der Klaus-Groth-Straße, im Ahrensburger Zentrum.

Die Regionalbahn Richtung Hamburg oder Lübeck ist zu Fuß in etwa 4 Minuten zu erreichen. Ebenfalls gibt es zahlreiche Busverbindungen, mit denen Sie leicht Ziele in Ahrensburg und Umgebung erreichen können.

Sie betreten die Räume durch einen separaten Eingang. Hier finden Sie drei Büroräume, ein WC und eine Teeküche. Die Büroräume sind durch Leichtbauwände voneinander getrennt und klimatisiert.

Ein Ausbau der Mietfläche erfolgt durch den Mieter.

Für diese Fläche fällt eine Werbepauschale in Höhe von EUR 1,50/m² an.

Parkplätze können in der hauseigenen Tiefgarage angemietet werden.

Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!

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