BÜROFLÄCHE IM ERDGESCHOSS IN ZENTRUMSNÄHE VON AHRENSBURG

BÜROFLÄCHE IM ERDGESCHOSS IN ZENTRUMSNÄHE VON AHRENSBURG

410
M/20/2024

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Etage 0 Etagenanzahl 2,0 Kaltmiete 410 € Warmmiete 510 € monatl. Betriebs-/Nebenkosten 100 € Heizkosten in Warmmiete enthalten ja Preise zuzüglich Mehrwertsteuer nein Courtage 2,98 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. Nutzfläche 38,96 m² Bürofläche 38,96 m² Zimmer 2,0 Separate WCs 1 Wohneinheiten 1 Gewerbeeinheiten 2 Stellplatzart Freiplatz Energieausweis-Art Bedarf Endenergiebedarf 40,20 kWh/(m²*a) Baujahr (Energieausweis) 2012 Immobilie ist verfügbar ab 01.07.2024

Die Fläche des angebotenen Objekts beträgt im Erdgeschoss ca. 38,96 m².

Sie ist mit einem Fliesenbelag ausgestattet. Weiterhin wurde hier eine moderne Pantry eingebaut, ebenso wie ein modernes, hell gefliestes WC.

Im Keller befinden sich Abstellräume bzw. Lagerflächen.

Ein Stellplatz wird für zusätzlich 50 EUR mtl. mitvermietet.

Wir weisen darauf hin, dass sich alle Beträge zzgl. der Mwst. verstehen.
Das Büro/die Räume können nur an Unternehmen vermietet werden, die umsatzsteuerpflichtig sind.

Die modern geräumige Fläche befindet sich nahe am Zentrumskern von Ahrensburg, in der Fritz- Reuter- Straße, im vorderen Teil eines Doppelhauses. Die Regionalbahn Richtung Hamburg oder Lübeck ist zu Fuß in etwa 10 Minuten zu erreichen. Ebenfalls gibt es zahlreiche Busverbindungen, mit denen Sie leicht Ziele in Ahrensburg und Umgebung erreichen können.

Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!

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