GROßES GRUNDSTÜCK AUFGETEILT IN 2 BAUGRUNDSTÜCKE MIT ALTBAUSUBSTANZ

GROßES GRUNDSTÜCK AUFGETEILT IN 2 BAUGRUNDSTÜCKE MIT ALTBAUSUBSTANZ

718.000
V/37/2024
Grundstück 1.480,00 m²

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Preise zuzüglich Mehrwertsteuer nein Courtage 3,1 % inkl. gesetzl. MwSt.

Es handelt sich um ein großes Grundstück mit 1.480m², das mit einem Einfamilienhaus im vorderen Teil bebaut ist.

Das Grundstück kann auch in 2 Baugrundstücke aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Großhansdorf. Gemäß Aussage der Eigentümer ist im vorderen Bereich eine zweigeschossige Bauweise und im rückwärtigen Bereich eine eingeschossige Bauweise zulässig.

Es gibt bereits eine Planung für den Bau eines Viebrockhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich. Bei Interesse kann diese Planung ausgehändigt werden.

Die angebotene Immobilie befindet sich in Schmalenbeck/Großhansdorf.

Die Waldgemeinde liegt in einer der reizvollsten Landschaften des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein und stellt eine sehr beliebte Wohngemeinde am Rande Hamburgs dar.

Fußläufig erreichen Sie das Ortszentrum von Schmalenbek. Die Grundschule und diverse Kindergärten finden Sie hier ebenfalls fußläufig. Alle weiterführenden Schularten sind per Bus oder Rad zu erreichen.

Die U-Bahn Linie 1 ist nur 230 m entfernt und bringt Sie in 30 Minuten in die Innenstadt von Hamburg.

Der Ort bietet sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, nette Restaurants sowie alle Fachärzte. Zweimal wöchentlich haben Sie sogar die Gelegenheit auf den beliebten Wochenmärkten frische Ware einzukaufen.

Des weiteren besteht eine optimale Verkehrsanbindung an die Autobahn A1 (5 Fahrminuten), an die B75 (2 Fahrminuten) und an den Ahrensburger Bahnhof.

Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!

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