LADENGESCHÄFT IN EXPONIERTER ZENTRUMSLAGE VON AHRENSBURG

LADENGESCHÄFT IN EXPONIERTER ZENTRUMSLAGE VON AHRENSBURG

2.485
M/36/2024

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Kaltmiete 2.485 € Warmmiete 2.690 € monatl. Betriebs-/Nebenkosten 205 € Heizkosten in Warmmiete enthalten ja Preise zuzüglich Mehrwertsteuer nein Courtage 2,98 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. Nutzfläche 102 m² Ladenfläche 102 m² Energieausweis-Art Verbrauch Energieverbrauchskennwert 250,00 kWh/(m²*a)

Die angebotene Verkaufsfläche befindet sich in zentraler 1-A-Lage von Ahrensburg mit dem Eingang zur Hagener Allee.

Es handelt sich um ein Erdgeschoß Ladengeschäft mit einer Größe von insgesamt ca. 102 m² und 3 Schaufenstern, die zum Laden hin offen sind.

Im hinteren linken Teil der Fläche befindet sich ein abgetrennter Raum (ca. 12m²) für Büronutzung und/oder Lagerfläche mit einer kleinen Küchen Pantry sowie ein WC .

Die Hagener Allee beginnt mitten im Herzen von Ahrensburg, am Rondeel. Sie befinden sich im Zentrum Stadt, mit seiner Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomien, Freizeitangeboten und natürlich auch allen Ärzten vor Ort.

Der historische Ortskern lädt zum Flanieren und Verweilen ein. Liebevoll gestaltete Alleen runden das harmonische Bild der Stadt ab. Der zweimal wöchentlich stattfindende Wochenmarkt füllt den Ort zusätzlich mit potenzieller Kundschaft. Ahrensburg gehört, mit seinen mittlerweile ca. 34.000 Einwohnern, zu einem kaufkräftigen Vorort von Hamburg, mit allen infrastrukturellen Möglichkeiten, die der Alltag erfordert.

Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!

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