
ZENTRALE GELEGENE 3-ZIMMER DACHGESCHOSSWOHNUNG
Weitere Details
Das Wohnhaus wurde im Jahr 1984 erbaut. Die Wohnung liegt im zweiten Obergeschoss und somit im Dachgeschoss des Hauses.
Die Stadt Reinfeld (Holstein) liegt im Norden des Kreises Stormarn in landschaftlich reizvoller Lage und ist Mittelpunkt eines Nahbereiches von 12 Gemeinden.
Der Ort verfügt über sämtliche Einkaufmöglichkeiten, Ärzte und Schulen. Hier finden Sie ebenfalls viele verschiedene sportliche und kulturelle Freitzeitangebote.
Die A1 führt Sie Richtung Ostsee in etwa 20 Autominuten. Mit der Regionalbahn erreichen Sie Lübeck in ca. 12 Minuten.
Über den Flur der Wohnung gelangen Sie in sämtliche Räume.
Der Flur und das Wohnzimmer sind offen und sehr gut geschnitten. Von hier aus erreichen Sie die ca. 6 m² große Loggia.
Das Schlafzimmer hat eine Größe von ca. 11,7 m² und ist zur Loggia ausgerichtet. Das Gästezimmer bietet ausreichend Stellmöglichkeit für einen Kleiderschrank und ein Bett. Hier sind zurzeit die Anschlüsse für die Waschmaschine verlegt.
Das helle Duschbad verfügt über einen Waschtisch, eine Dusche und ein großes Dachfenster. Auch hier ist ein Waschmaschinenanschluss vorhanden.
Ebenfalls in weiß gehalten, ist die Einbauküche mit sämtlichen E-Geräten, wie Geschirrspülmaschine, ein Ofen und einen Gasherd.
Von der überdachten Loggia erreichen Sie zusätzlich einen Abstellraum.
Das Treppenhaus ist hell, freundlich und modern gehalten.
Zu der Wohnung gehören ein Kellerraum sowie ein Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage. Zusätzliche Abstellfläche bietet der Dachboden, welcher von der Wohnung aus zugänglich ist.
In der gesamten Wohnung ist ein heller Designboden verlegt.
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!